Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb vom BTV (Stand 14.07.2020)

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Bitte an die Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen während der Covid-19-Pandemie halten, damit ein Spielbetrieb möglich ist

(14.07.2020) Nutzung von Tennishallen

Die Nutzung von Tennishallen ist ab dem 08.07.2020 erlaubt. Beim Betreten der Halle muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (aber nicht beim Spiel selbst). Trainingseinheiten und Kurse sind auf 120 Minuten zu beschränken. Nach 120 Minuten muss ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet werden.

(20.06.2020) Zwei gute Nachrichten: Es ist wieder erlaubt, Fahrgemeinschaften zu bilden. Und ab Montag können Umkleiden und Duschen wieder geöffnet werden!

Die Bayerische Staatsregierung hat weitere Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen bekannt gegeben. Sie sind in der

6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni festgehalten und gelten ab Montag für zwei Wochen (22. Juni bis 5. Juli). Die Regelungen für Sport, Spiel und Freizeit sind in §9 der Verordnung definiert.

Die Nutzung von Umkleidekabinen und von Nassbereichen (Duschen) ist nun unter Einhaltung vorhandener Schutz- und Hygienemaßnahmen wieder gestattet! Das erleichtert die Rahmenbedingungen für alle Mannschaften und Vereine, die an der Übergangssaison 2020 teilnehmen, enorm.

Auch bezüglich der Anreise zu den Auswärtsspielen gibt es gute Neuigkeiten, denn nun sind auch Fahrgemeinschaften wieder möglich!Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren, ist aber nach wie vor das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeraten.

Zuschauer sind zwar noch immer nicht erlaubt (§9, 2.8.), aber selbstverständlich können – gerade bei Jugendteams – Betreuer an den Spieltagen die Tennisanlagen betreten. Als Richtwert empfiehlt der BTV ein bis zwei Erwachsene pro Wettkampfteam.

(28.05.2020) DIE ÜBERGANGSRUNDE FINDET MIT DOPPEL STATT! 

Nachdem der Mindestabstand im Doppel während den Ballwechseln nur in seltenen Ausnahmefällen unterschritten wird, kam das Innenministerium zu dem Schluss, dass das Doppel kontaktlos im Rahmen der geltenden Abstandsregeln erfolgt.

Es kann also offiziell ab sofort auch Doppel im Verein gespielt/trainiert werden.

Die Anfahrt zum Spieltag kann mit Personen aus max. 2 Hausständen erfolgen.

weitere Infos dazu direkt beim BTV

(21.05.2020) Die Bayerische Staatsregierung hat  signalisiert, dass die Öffnung des Tenniswettkampfsports im Amateurbereich ab dem 15. Juni 2020 möglich sein wird.

Daher hat sich das BTV-Präsidium in Abstimmung mit den Verantwortlichen in den Bezirken dazu entschieden, die An- und Abmeldemöglichkeit für Mannschaften in der Bayernliga und tiefer nochmals um ein paar Tage auf den 29. Mai 2020 zu verlängern. Auch die Bearbeitungsphase für die Namentliche Mannschaftsmeldung wird noch einmal bis zum 05. Juni 2020 verlängert. In der Folge verschiebt sich der Beginn der Übergangssaison somit um eine Woche. Sie startet voraussichtlich am Montag, dem 15. Juni 2020.

(12.05.2020) Regelung zum Doppel-Spiel

Auf erneute Rückfrage seitens des BTV beim Ministerium bezüglich der Auslegung, ob ein Doppelspiel erlaubt ist, gilt nun folgende Regelung:

Ein klassisches Doppelspiel um Punkte ist derzeit noch nicht erlaubt. Es darf aber zu viert auf einem Platz trainiert werden.

(05.05.2020) Heute hat Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass Einzelsportarten wie Tennis ab kommender Woche wieder möglich seien.

Vom BTV wird es dazu diesen Donnerstag oder Freitag (7. oder 8. Mai) weiterführende Informationen geben – u.a. mit Hygienehinweisen zum Sport- und Freizeitbetrieb in den Tennisvereinen sowie zur Sommerrunde 2020.

(30.04.2020) Die Bayerische Staatsregierung hat am 27. April die Ausgangsbeschränkung bis 10. Mai verlängert. Dies hat zur Folge, dass auch die Plätze und Tennisvereine bis 10. Mai geschlossen bleiben müssen.


(29.04.2020) Am vergangenen Wochenende hat sich das BTV-Präsidium gemeinsam mit dem BTV-Verbandsausschuss intensiv zur Sommer-Wettspielrunde 2020 beraten. Keine leichte Aufgabe, denn aktuell ist nicht absehbar, unter welchen Voraussetzungen die Sommer-Wettspielrunde gemäß den behördlichen Vorgaben stattfinden kann. Wir haben intensiv und teilweise auch sehr konträr diskutiert – aus gesundheitlicher, sportlicher und finanzieller Sicht. In genau dieser Reihenfolge lagen unsere Prioritäten.

Um den bayerischen Tennisvereinen in der aktuellen Situation eine Orientierung zu geben, haben der Bayerische Tennis-Verband und seine Bezirke vorbehaltlich der weiteren Entwicklung eine letztendlich einstimmige Entscheidung getroffen. Die Sommer-Wettspielrunde 2020 findet statt! Sie wird zur „Übergangssaison 2020“ erklärt mit bayernweit folgenden Festlegungen:

  • Die Durchführung der „Übergangssaison 2020“ richtet sich streng nach den behördlichen Vorgaben, wie u.a. Hygiene- und Abstandsregelungen. Dies betrifft insbesondere die Gastronomie, den Sanitärbereich, die Anreise und evtl. auch das Doppel. Ein entsprechendes Hygienekonzept wird derzeit ausgearbeitet und den Vereinen baldmöglichst zugesandt.
  • Die „Übergangssaison 2020“ (betrifft alle Mannschaften ab Bayernliga abwärts) wird auf Basis der aktuell eingeteilten Gruppen und Ligen sowie der veränderten Terminplanung beginnend ab dem 8. Juni 2020 durchgeführt. Die veränderte Terminplanung wird spätestens ab dem 30.04.2020 im BTV-Portal veröffentlicht. Vereine mit Mannschaften in der Regionalliga Süd-Ost erhalten in den nächsten Tagen eine gesonderte Information zur Durchführung der Sommer-Wettspielrunde 2020.
  • Es werden die Meister in den einzelnen Ligen/Klassen offiziell ausgespielt: Die LK-Wertung und Ranglistenwertung kommen uneingeschränkt zum Tragen. Jedoch werden das Recht auf den Regelaufstieg und den Regelabstieg ausgesetzt.
  • Die aktuelle Ligen- und Gruppeneinteilung der Sommersaison 2020 ist somit auch die Grundlage für die Mannschaftsmeldung der Sommersaison 2021. Für freiwerdende Plätze in den Ligen/Klassen der Sommersaison 2021 werden so weit möglich die Ergebnisse der „Übergangssaison 2020“ in den jeweils darunter liegenden Spielklassen herangezogen.
  • Die Vereine erhalten die Möglichkeit, Mannschaften im Zeitraum vom 11. bis 17. Mai über das BTV-Portal ohne Sanktion zurückzuziehen. Entsprechende Informationen an die Vereinsadministratoren erfolgen gesondert. Gegebenenfalls müssen nach dem 17. Mai auf dieser Basis dann einzelne Gruppen/Ligen, soweit möglich, neu geplant werden.
  • Zudem bietet der BTV den Vereinen die Möglichkeit, Begegnungen im beiderseitigen Einverständnis flexibel bis zum 30.9.2020 zu verlegen und vom vorgegebenen Spielplan abzuweichen. Darüber hinaus wird er sich bzgl. des Rückzugs von Mannschaften während der Saison kulant verhalten.
  • Sofern die vorgenannten Punkte und die aktuellen behördlichen Anordnungen keine Auswirkungen auf die BTV-Wettspielbestimmungen bzw. die Ausschreibungen der einzelnen Bezirke haben, gelten diese unverändert.

Der Mannschaftswettspielbetrieb ist ein ganz entscheidender Faktor für die soziale Interaktion im Verein! Somit wollen wir den Vereinen und Mannschaften, die auf diese tragende Säule des bayerischen Tennissports nicht verzichten wollen, die Möglichkeit dazu geben. Ebenso halten wir es in der aktuellen Situation für wichtig, dass Vereine und einzelne Mannschaften je nach ihrer individuellen Situation ohne sportliches Risiko selbst entscheiden können, ob sie am Sommer-Wettspielbetrieb 2020 teilnehmen wollen oder nicht.

Die Zusammenarbeit im TEAM in dieser für den Tennissport schwierigen Lage war am letzten Wochenende von essentieller Bedeutung. Mit gegenseitigem Verständnis und Toleranz für auch sehr konträre Meinungen sind wir zu einer einhelligen Entscheidung gekommen, die alle Aspekte berücksichtigt.

Trotz unserer intensiven Bemühungen wird gemäß Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung die Schließung der Sportanlagen bis zum 10. Mai wohl Bestand haben.

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